Gesetze / Erstes Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern
1. BesVNGArt I § 4
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BesVNG%201/i-4#abs-1 (1) Vom 1. Januar 1972 an erhöhen sich in der Anlage II des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung dieses Gesetzes die Sätze des Ortszuschlages der Ortsklasse A in allen Tarifklassen und Stufen um die Hälfte des jeweiligen Unterschiedes zu dem Satz der Ortsklasse S.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BesVNG%201/i-4#abs-2 (2) Vom 1. Januar 1973 an werden in der Anlage II des Bundesbesoldungsgesetzes die Sätze der Ortsklasse A gestrichen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BesVNG%201/i-4#abs-3 (3) Die Beträge in § 12 Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes erhöhen sich zu den in den Absätzen 1 und 2 genannten Zeitpunkten entsprechend.