Gesetze / Erstes Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern

1. BesVNG

Art I § 4

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BesVNG%201/i-4#abs-1 (1) Vom 1. Januar 1972 an erhöhen sich in der Anlage II des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung dieses Gesetzes die Sätze des Ortszuschlages der Ortsklasse A in allen Tarifklassen und Stufen um die Hälfte des jeweiligen Unterschiedes zu dem Satz der Ortsklasse S.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BesVNG%201/i-4#abs-2 (2) Vom 1. Januar 1973 an werden in der Anlage II des Bundesbesoldungsgesetzes die Sätze der Ortsklasse A gestrichen.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BesVNG%201/i-4#abs-3 (3) Die Beträge in § 12 Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes erhöhen sich zu den in den Absätzen 1 und 2 genannten Zeitpunkten entsprechend.

Art I § 3 Art II § 10